Wer erhält die Jahresabrechnung bei Verkauf der Einheit?

Als Verwalter sind wir verpflichtet, die Abrechnung objektbezogen für das Wirtschaftsjahr zu erstellen. Bis ca. einem halben Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes erhält der zu diesem Zeitpunkt bei uns hinterlegte Eigentümer eine Jahresabrechnung über den gesamten Abrechnungszeitraum.

Dieser ist gegenüber der Eigentümergemeinschaft verpflichtet, die Nachschüsse zu zahlen oder Guthaben entgegenzunehmen.

Die Hausgeldzahlungen des Verkäufers sind dabei selbstverständlich angerechnet. Sofern hierzu im Notarvertrag konkrete Regelungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wurden, betreffen diese jedoch ausschließlich die beiden Parteien und berühren die Abrechnung nicht.

An dieser Stelle können wir abweichende kaufvertragliche Vereinbarungen nicht berücksichtigen.

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Definitionen aus einer Wohneigentümergemeinschaft

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Welche Informationen braucht der Verwalter bei Verkauf einer Wohnung?