Definitionen aus einer Wohneigentümergemeinschaft

1. Was bedeutet Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

2. Was bedeutet Sondereigentum?
Sondereigentum bedeutet, dass der Wohnungseigentümer mit seiner Wohnung nach Belieben verfahren darf. Eine Grenze besteht dort, wo die Interessen der anderen Wohnungseigentümer berührt werden.

3. Was ist Teileigentum?
Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumlichkeiten, die nicht zu Wohnzwecken dienen, Bsp. Kellerräume oder gewerbliche Räume

4. Was ist Gemeinschaftseigentum?
Gemeinschaftseigentum ist all das, was nicht Wohnungs- oder Teileigentum ist und gemeinschaftlich allen Eigentümern gehört. Bsp. das Grundstück, auf dem die Immobilie steht, tragende Wände, die Fassade, das Treppenhaus, ein gemeinschaftlich genutzter Aufzug.

5. Was ist ein Teilungsvertrag?
Ein Teilungsvertrag wird bspw. von einer Bauherrengemeinschaft oder Erbengemeinschaft erstellt, um eine Immobilie in Wohnungs- und/oder Teileigentum aufzuteilen.

6. Was ist eine Teilungserklärung?
In einer Teilungserklärung erklärt ein Alleineigentümer einer Immobilie, bspw. ein Bauträger oder ein Alleineigentümer eines Mehrfamilienhauses, beim Notar und gegenüber dem Grundbuchamt, dass er sein Eigentum in Miteigentumsanteile aufteilen möchte und wie diese Aufteilung erfolgt.

Zurück
Zurück

Die Übergabe/Übernahme der Wohnung (Allgemeines)

Weiter
Weiter

Wer erhält die Jahresabrechnung bei Verkauf der Einheit?