Die Übergabe/Übernahme der Wohnung (Allgemeines)

Bitte vereinbaren Sie einen Übergabetermin möglichst frühzeitig und während
der Geschäftszeiten, um sicherzustellen, dass die Übergabe termingerecht erfolgen
kann. Bitte denken Sie weiterhin daran, zur "Übergabe der Wohnung" die Kaution
mitzubringen, oder vorher bei uns zu hinterlegen ( Überweisungsbeleg ist nicht
ausreichend). Bei Nichtvorlage der Kaution bzw. der Verpfändungserklärung kann
die Wohnung nicht übergeben werden. Vielen Dank.

Zurück
Zurück

Ihr kompetenter Partner in Verkauf und Vermietung!

Weiter
Weiter

Definitionen aus einer Wohneigentümergemeinschaft