Was versteht man unter Betriebs-/Bewirtschaftungskosten?

Betriebskosten sind Kosten, die für den laufenden Betrieb eines Gebäudes regelmäßig entstehen und von den Eigentümern zu tragen sind.

Die in der Betriebskostenverordnung unter § 2 aufgeführten Kostenarten können auf Mieter umgelegt, also weiterberechnet werden, sofern Sie Ihre Wohnung vermietet haben und dies mietvertraglich vereinbart ist.

Die Betriebskosten fallen für den Mieter neben der Grundmiete monatlich als Vorauszahlung an und werden in Summe einmal jährlich mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet.

Für Sie als Eigentümer bilden die Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten und Kosten der laufenden Instandhaltung) neben der Erhaltungsrücklage und den Verwaltungskosten die Grundlage für die Ermittlung des monatlich als Vorschuss zu zahlenden Hausgeldes.

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Ihre Hausgeldabrechnung – Fristen und Fakten

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